Im Fall eines Arbeitsunfalls übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten Ihrer Behandlung.
Sie haben ein Rezept zur Behandlung physiotherapeutischer Maßnahmen erhalten. Gerne können Sie Ihren Ersttermin online vereinbaren. Die Berechnung Ihrer Zuzahlung sowie die Vergabe weiterer Termine findet in unserer Praxis statt.
Natürlich können Sie auch mit einer Privatverordnung Ihren Ersttermin Online vereinbaren.