Wählen Sie Ihr Anliegen: |
Berufsgenossenschafft | |
Im Fall eines Arbeitsunfalls übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten Ihrer Behandlung. | |
Gesetzlich versichert | |
Sie haben ein Rezept zur Behandlung physiotherapeutischer Maßnahmen erhalten. Gerne können Sie Ihren Ersttermin online vereinbaren. Die Berechnung Ihrer Zuzahlung sowie die Vergabe weiterer Termine findet in unserer Praxis statt. | |
Privat versichert | |
Natürlich können Sie auch mit einer Privatverordnung Ihren Ersttermin Online vereinbaren. |